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Rund 9% aller Arbeitsunfälle betreffen den Kopf, wobei die Unfallfolgen meist schwer wiegender Natur sind.
Schon ein leichter Gegenstand wie z.B. eine grössere Schraube oder ein Handwerkzeug vermag aus geringer Fallhöhe einen Schwartenriss hervorzurufen oder die Schädeldecke einzudrücken und im Gehirn Verletzungen zu verursachen, die bleibende Schäden hinterlassen.
Auch das seitliche Anschlagen, z.B. im Schwenkbereich von Kranen, kann schlimme Kopfverletzungen zur Folge haben.
Während in Ländern der Dritten Welt der Arbeitsschutzhelm oft sogar ein Statussymbol ist und hierzulande bei zahlreichen Sportarten und Tätigkeiten der Kopfschutz zur Selbstverständlichkeit geworden ist, wird das Tragen eines Arbeitsschutzhelmes oft leider immer noch als
überflüssige Belästigung empfunden und abgelehnt.
Etwa 3000 Kopfunfälle durch herabfallende oder anschlagende Gegenstände sind in der Schweiz jedes Jahr die traurige Folge dieser ablehnenden Haltung. Und dies, obwohl z.B. die SUVA seit dem Jahr 2000 vorschreibt, dass Schutzhelme immer getragen werden müssen:
- bei Hochbau- und Brückenbauarbeiten bis zum Abschluss des Rohbaus.
- im Bereich von Kranen und Tiefbaumaschinen.
- beim Grabenbau und in Baugruben.
- in Steinbrüchen, im Untertagbau, beim Sprengen.
- bei Abbrucharbeiten, beim Holz- und Metallbau.